für die Kinder Sportschule Esslingen.

Ein Sportangebot des TSV RSK Esslingen e.V. in Zusammenarbeit mit dem
TSVW Esslingen 1896 e.V. an Kinder und Jugendliche


Soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, gelten die Bestimmungen der Satzung des TSV RSK Esslingen e.V. in der jeweils gültigen Fassung
Zurzeit ist gültig die am 25.06.2009 verabschiedete und am 20.08.2009 in das Vereinsregister eingetragene Satzung

1. Die Kindersportschule des TSV RSK Esslingen e.V.

Die Kindersportschule ist eine eigenständige Abteilung des TSV RSK Esslingen e.V. und wird vom Leiter / der Leiterin der Kindersportschule eigenverantwortlich geführt. Die Leitung der Kindersportschule ist für die Erarbeitung des Lehrplans und Durchführung des Lehrplans zuständig. Die Kindersportschule macht im Rahmen ihrer Aufgabenstellung verschiedene Sportangebote für Kinder und Jugendliche. Sie kann im Rahmen von Kooperationen Sport in Kindertagesstätten und Schulen anbieten und durchführen. 
Die Kindersportschule ist Mitglied im Verein KINDERSPORTSCHULENaktiv e.V. Der Verein unterstützt seine Mitgliedsvereine mit neuen Konzepten und gibt Handlungsempfehlungen für deren Umsetzung.

2. Anmeldung
Mit der Anmeldung zur Kinder Sportschule Esslingen anerkennen die Eltern bzw. der sorgeberechtigte Elternteil die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil der Anmeldung. Mit der Anmeldung geben Sie der Kindersportschule Ihre Einwilligung gem. Bundesdatenschutzgesetz zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen, geschützten Daten.
 Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.
Bei der ersten Kontaktaufnahme kann das Kind / der Jugendliche an zwei aufeinander folgenden Wochen in einer Schnupperphase die Angebote unter dem Dach der Kindersportschule kennenlernen. Will das Kind/der Jugendliche am Unterricht weiter teilnehmen, ist es rückwirkend auf die erste Teilnahme am Sportbetrieb anzumelden. 
Eine Verlängerung der Schnupperphase ist nicht möglich. 

Die Mindestmitgliedsdauer in der Grundstufe, der Aufbaustufe, der Orientierungsstufe und bei den Minis beträgt 12 Monate, gerechnet vom Tag der Anmeldung an. 
Für andere Sportangebote ist die Mindestmitgliedsdauer in Ziffer 4 geregelt.

3. Beiträge / Gebühren
Die Höhe der Beiträge und Gebühren für die Kindersportschule und ihren weiteren Sportangeboten entnehmen Sie bitte deren Homepage (www.kindersportschule-esslingen.de/beitraege). Die monatlichen Teilnahmegebühren in der Kindersportschule, bei den „Minis“, den „Minis Plus“ und im "Eltern-Kind-Bereich" werden vierteljährlich im voraus per Lastschrift abgebucht. Die Teilnahmegebühren im Flitzplatz werden halbjährlich (01.03. und 01.09.) im Voraus per Lastschrift gebucht. Die Gebühren für das Programm „Superstar“k““ monatlich im voraus per Lastschrift und die Beiträge für „JES“ vierteljährlich im Voraus per Lastschrift gebucht.

Die Mitgliedschaft beim TSVW Esslingen 1896 e.V. ist der Mitgliedschaft beim TSV RSK Esslingen e.V. in allen Fällen gleichgestellt.

Für Inhaber des Esslinger Stadtpasses bzw. Gutscheine aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erstellen wir auf Anforderung Teilnahmebestätigungen. Zudem werden in Kooperation mit der Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen vergünstigte Plätze für finanziell besonders belastete Familien angeboten.     

Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, zahlen zur Deckung des Mehraufwandes einen Unkostenbeitrag von z.Zt. 7,50 € pro Rechnung.
Für Bankstornogebühren (aufgrund geänderter Bankverbindung o.ä.) berechnen wir die jeweils anfallenden Stornogebühren der Bank.

Bei Neueintritt in die Kindersportschule Esslingen wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 € erhoben.


4. Kündigung
Die Kündigungsfrist in der Kindersportschule, bei den Minis, den Minis Plus und im Eltern-Kind-Bereich beträgt 3 Monate und ist schriftlich bei der Geschäftsstelle der Kindersportschule einzureichen. Die Mindestmitgliedsdauer von 12 Monaten in der Grundstufe, der Aufbaustufe, der Orientierungsstufe und den Minis ist zu beachten. Zum Schuljahresanfang (ab dem Tag der offenen Tür bis zum jeweils 30.09.des aktuellen Jahres) besteht in der Kindersportschule, bei den Minis, den Minis Plus und im Eltern-Kind-Bereich ein gesondertes Kündigungsrecht. 

Für den  „Flitzplatz“ und weitere Kursangebote des „Flitzplatzes“ bzw. der Kindersportschule besteht eine Mindestmitgliedsdauer von einem Schulhalbjahr von 6 Monaten (Schulhalbjahre beginnen jeweils am 01.03. und 01.09. eines Kalenderjahres) Die Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Schulhalbjahresende möglich. 

Der Beitritt in den Jugendsportclub „JES“ ist zu jeder Zeit möglich. Die Clubmitgliedschaft bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Der Austritt eines Clubmitgliedes muss durch eine schriftliche Erklärung an die Leitung des Jugend-Sportclubs bis spätestens 30. September erfolgen und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Kindersportschule die zugesicherten Leistungen nicht erfüllt oder nicht mehr erfüllen kann. Dies gilt aber auch für den Fall, dass das Kind / d. Jugendliche den Sportunterricht nachhaltig stört oder nicht bereit ist, die Störung zu unterlassen. Für diesen Fall kann das Kind / d. Jugendliche auch vom Sportunterricht zeitlich befristet oder ganz ausgeschlossen werden.
Treten solche Störungen auf, sind die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen und mit ihnen das weitere Vorgehen der Kindersportschule zu besprechen.
Werden die Gebühren und Beiträge der Kindersportschule Esslingen von den Eltern nicht bezahlt, kann das Kind/der Jugendliche nach Setzung einer letzten Zahlungsfrist vom Sportunterricht ausgeschlossen werden, wenn auch nach der Fristsetzung keine Zahlung erfolgt.
 Die Verpflichtung zur Zahlung der Rückstände wird davon nicht berührt.

5. Unterrichtsausfall
Der Sportunterricht der Kindersportschule orientiert sich am Schuljahr. Der Unterricht beginnt eine Woche nach Beginn des Schuljahres und endet mit Beginn der Schulsommerferien. 

Während der Schulferien findet kein Sportunterricht statt, stattdessen wird im Unterricht auf die besonderen Ferienaktivitäten hingewiesen.  Bei Ferienaktivitäten und Sonderaktionen können zusätzliche Beiträge und Gebühren erhoben werden. Schriftliche Anmeldungen zu Ferienaktivitäten sind verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der Beitrag dennoch fällig. Im Krankheitsfall kann der Beitrag / die Gebühr erlassen werden.
Beim Ausfall einer Sporthalle bemüht sich die Kindersportschule um Alternativen. Sie ist jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet, ausgefallene Übungsstunden nachzuholen. Bei gelegentlichen Ausfällen und Krankheiten von Lehrkräften bemüht sich die Kindersportschule um eine adäquate Vertretung. Auch hier besteht für die Teilnehmer im Falle eines Ausfalls kein Anspruch auf Erstattung anteiliger Kursgebühren.

6. Haftung
Im Rahmen der Sportversicherung ist Ihr Kind während des Unterrichts in der Sporthalle oder auf dem Übungsgelände versichert. Da die Lehrkräfte in den Sporthallen oder auf dem Übungsgelände zwischen den verschiedenen Sportgruppen ohne Pause arbeiten, weisen wir darauf hin, dass sich unsere Aufsichtspflicht nicht auf den Umkleidebereich und die Sanitäreinrichtungen der Sporthallen erstreckt. Schadensersatzansprüche gegen die Kindersportschule oder die Trägervereine sind ausgeschlossen, es sei denn es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Bei Fremdverschulden, Diebstahl oder Verlust von Gegenständen, sowie für Risiken des Unterrichts im Freien (Insektenstiche, Zeckenbiss, Sonnenbrand, etc.) übernimmt die Kindersportschule keine Haftung.

7. Veröffentlichungen
Unsere Berichte in der örtlichen Presse und auf unserer Homepage www.kiss-esslingen.de und unseres Newsletters leben insbesondere von Bildern des Unterrichts und unserer Aktivitäten. Die veröffentlichten Bilder werden im Vorfeld sorgfältig ausgesucht, so dass keine kompromittierenden Inhalte gezeigt werden. Zudem werden selbstverständlich keine Namen erwähnt. Für die Veröffentlichung von Bildern, auf denen ihr Kind abgelichtet ist, wird bei der Anmeldung eine entsprechende Einwilligung angeboten. Diese ist freiwillig, jeder Zeit widerruflich und für uns bindend.

8. Gesundheitliche Aspekte
Für den Fall, dass bei Ihrem Kind gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, die im Sportunterricht beachtet werden müssen, sind uns diese bei der Anmeldung schriftlich mitzuteilen.

In besonderen Fällen kann die Kindersportschule verlangen, dass eine Bescheinigung des behandelnden Kinderarztes / Arztes vorgelegt wird, nach der eine Teilnahme am Sport- und Übungsbetrieb unbedenklich ist. 
Kann ein Kind aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft am Sportunterricht nicht mehr teilnehmen, kann die Mitgliedschaft im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Dass das Kind am Sportunterricht nicht mehr teilnehmen kann oder soll, ist auf Verlangen durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. 
Für volle Monate, an denen das Kind / d. Jugendliche am Sportbetrieb aus den vorgenannten Gründen nicht mehr teilnehmen konnte, werden geleistete Zahlungen zurückerstattet. Angefangene Monate bleiben davon unberührt, d. h. dafür erfolgt keine Erstattung.

9. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen, Gerichtsstand
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Beteiligten verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken. 

Erfüllungsort ist Esslingen am Neckar. Gerichtsstand ist, soweit gesetzliche zulässig, der Sitz des Vereins / der Kindersportschule.


Esslingen a. N., den 01.08.2022

Kindersportschule Esslingen
Kelterstr. 15
73733 Esslingen
Tel.: 0711/37 05 438
info@kindersportschule-esslingen.de

Geschäftszeiten:
Mo - Fr
9.00 - 13.00 Uhr